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Tierrechte

Das sollten Sie wissen!

 

Der Begriff des Tierrechts verführt dazu, zu glauben, dass in unserem Rechtssystem Tiere eigene Rechte hätten. Dies ist jedoch nicht der Fall. Zugunsten der Tiere gibt es lediglich Schutzgesetze, wie etwa, dass man einem Tier nicht ohne vernünftigen Grund Schmerzen und Leiden zufügen darf, wie es § 1 TierschutzG normiert. Ein eigenes Recht auf Freiheit, körperliche Unversehrtheit oder ähnliche Rechte haben Tiere nicht.

Dies hat sich leider auch dadurch nicht geändert, dass in § 90 a BGB geregelt ist, dass Tiere keine Sachen mehr sind. Diese erfreuliche Klarstellung ist zwar der erste Schritt des Gesetzgebers in die richtige Richtung, jedoch wird dies durch Satz 2 des § 90 a BGB wieder relativiert, worin es heißt, dass sofern keine speziellen Gesetze zum Schutz der Tiere bestehen, die sonstigen Gesetze Anwendung finden. Dies bedeutet in der juristischen praxis, dass etwa ein Kaufvertrag über einen Hund nach den selben Vorschriften abgewickelt wird wie ein kaufvertrag über ein Auto.

Tierrechtsanwälte setzen sich für die Normierung echter Tierrechte ein und versuchen die Rechte von Tieren mittels der derzeitigen Gesetze bestmöglich zu wahren und durchzusetzen.

Mein Tätigkeitsbereich reicht dabei von Strafanzeigen wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, Vertretung von Tierrechtsaktivisten und Tierschutzorganisationen bis hin zu Klagen gegen skrupellose Züchter, die aus Profitgier Hunde "vermehren", sowie die Vertretung von Hunden, die zu Unrecht als "Kampfhunde" qualifiziert wurden. Spezialisiert bin ich dabei insbesondere auf Hunderrecht. Meine tierischen Mandanten sind aber nicht nur Hunde, sondern beispielsweise auch Tauben, Katzen, Pferde, Schweine & viele andere nichtmenschliche Lebenwesen, die juristische Hilfe brauchen. Bei all diesen Fällen steht dabei stets das Wohl meiner tierischen Mandanten im Vordergrund!


Sehr gerne berate & vertrete ich Sie und Ihre tierischen Freunde

zur Durchsetzung Ihrer Rechte!

Hunde dürfen jederzeit gerne mit in die Kanzlei gebracht werden

& sind herzlich willkommen!

 

 

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Rechtliche Tipps

für Hundehalter

 

Falls Sie selbst Hunde halten oder des öfteren Hunde beaufsichtigen, so sollten Sie Folgendes wissen:

 

Sind Hunde Sachen?

Nein! Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gelten Tiere seit dem 20.08.1990 nicht mehr als Sachen. Jedoch sind weiterhin die gesetzlichen Regelungen für Sachen auf Hunde anwendbar, sofern nicht eine ausdrückliche Sonderregelung greift. Dadurch gibt es im juristischen Sinn kaum rechtliche Unterschiede bei der Behandlung von Sachen und Hunden.

 

Darf mein Hund im Wald abgeschossen werden?

Nach dem Bayerischen Jagdgesetz ist auch der Schutz des Wildes vor aufsichtslosen Hunden umfasst. Jäger sind damit befugt wildernde Hunde zu töten. In Bayern gelten Hunde als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. (Katzen geltend dagegen schon als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden.) In anderen Bundesländern gelten teils abweichende Regelungen.

 

Ist eine „Erziehung“ mit Elektroreizgeräten erlaubt?

Nein! Die Verwendung von solchen Halsbändern, die Stromstöße über ein Halsband auf den Hund übertragen (sog. Teletaktgerät), zur gewaltsamen „Erziehung“ ist nach dem Tierschutzgesetz strafbar und sollte bei Beobachtung sofort angezeigt werden, da dem Hund dadurch erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden.

 

Ist das Unterlassen eines Tierarztbesuches strafbar?

Ein Fall strafbarer Tierquälerei liegt vor, wenn der Hund krankheitsbedingt oder aufgrund einer Verletzung erkennbar unter Schmerzen leidet und nicht zum Tierarzt gebracht oder mit den notwendigen Medikamenten versorgt wird. Finanzielle Gründe lassen diese Pflicht nicht entfallen - der Hund muss zum Tierarzt gebracht werden!

 

Wer haftet für den Hund?

Für Schäden, die der Hund anderen Menschen, Tieren oder Sachen zufügt, haftet der Tierhalter persönlich und muss Schadensersatz und Schmerzensgeld leisten bzw. seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Daneben kann er sich bei einer Verletzung eines anderen Menschen durch seinen Hund wegen Körperverletzung oder bei einem Angriff auf einen anderen Hund wegen einer Sachbeschädigung strafbar machen.

 

Haftet auch der Tierhüter?

Ja, wenn der Tierhüter die Betreuung des Hundes vertraglich übernommen hat, wie z.B. eine Tierpension. Ist die Aufsicht über einen Hund jedoch nur aus reiner Gefälligkeit, wie etwa durch Familienangehörige übernommen worden, so haftet der Hundehalter bzw. dessen Haftpflichtversicherung weiter, auch wenn ihn an der konkreten Schadensverursachung kein Verschulden trifft.

 

Ist Hundehaltung in der Mietwohnung erlaubt?

Maßgeblich ist der abgeschlossene Mietvertrag und die geltende Hausordnung. Diese müssen jeweils im Einzelfall überprüft werden. Unwirksam sind jedoch grundsätzlich Formularmietverträge, die ein pauschales Verbot der Hundehaltung aussprechen.

 

Bei wem bleibt der Hund im Falle einer Trennung?

Lässt sich ein Ehepaar scheiden, dann gilt der gemeinsame Hund als Hausrat und kann daher vom Familiengericht einem der beiden zugesprochen werden. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem Hund. Allerdings ist die Durchsetzung eines Unterhaltsanspruches nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Nicht verheiratete Paare müssen sich darüber einigen, bei wem der Hund bleibt. Ein Anspruch auf Unterhalt und Umgang existiert nicht. Zu empfehlen ist sich bereits bei der Anschaffung des Hundes darüber zu einigen, bei wem dieser im Falle einer Trennung bleiben soll.

 


Anwaltskanzlei Dorrit Franze