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 Sie haben einen Strafbefehl erhalten?

Das sollten Sie wissen!

 

Was versteht man unter einem Strafbefehlsverfahren?

Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Strafverfahren ohne Hauptverhandlung bei kleineren Delikten, um die Justiz zu entlasten. Der Strafbefehl kommt per Post und hat die Wirkung eines Urteils, wenn er rechtskräftig wird.

 

Wie kann ich gegen einen Strafbefehl vorgehen?

Sie können gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

==> Einspruch gegen den Strafbefehl insgesamt, weil Sie die Tat, die Ihnen vorgeworfen wurde, nicht begangen haben

==> Einspruch nur gegen die Strafzumessung, weil Ihnen die verhängte Strafe als zu hoch erscheint (Tagessatzanzahl und Tagessatzhöhe sowie Nebenstrafen, wie etwa ein Fahrverbot)

==> Einspruch nur gegen die Tagessatzhöhe, weil Sie ein niedriges Einkommen haben, als angenommen

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die rechtzeitige Einlegung des Einspruchs gilt eine Frist von 2 Wochen, die ab dem Datum der Zustellung an Sie zu laufen beginnt. Maßgeblich ist, wann der Strafbefehl in Ihren Briefkasten gelangt ist. Daher ist es wichtig den Briefumschlag mit dem Zustelldatum aufzuheben, um die Frist konkret berechnen zu können. Nähere Informationen zur Einspruchseinlegung finden Sie auch in der sog. Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Strafbefehls.

 

Wie berrechnet sich die Geldstrafe?

Die Geldstrafe setzt sich aus Tagessatzhöhe und -anzahl zusammen.

Die Tagessatzhöhe errechnet sich aus Ihrem monatlichen, bereinigten Nettoeinkommen pro Tag und sagt aus, von welchem täglichen Nettoeinkommen das Gericht schätzungsweise bei Ihnen ausgeht. Dabei können erhebliche Abweichungen zu den tatsächlichen Verhältnisse vorliegen, u.U. auch zu Ihren Gunsten.

Die Tagessatzanzahl ist die Menge an Tagessätzen mittels derer die Ihnen vorgeworfene Tat geahndet werden soll, abhängig von z.B. Schwere der Tat, Vorstrafen, etc.

Beispiel:            80 Tagessätze (Tagessatzanzahl) x 30,- € (Tagessatzhöhe) = 2.400,- €

 

Wie geht es weiter, wenn ich einen Einspruch eingelegt habe?

Wenn Sie mit dem Einspruch gegen den gesamten Strafbefehl oder gegen die Strafzumessung (Tagessatzanzahl) vorgegangen sind, dann wird eine Hauptverhandlung anberaumt, die genauso wie eine „normale“ Hauptverhandlung abläuft. Statt der Anklageschrift wird der Strafbefehl verlesen.

Wenn Sie nur gegen die Tagessatzhöhe vorgehen, da ein zu hohes tägliches Nettoeinkommen bei der Berechnung zugrunde gelegt wurde und Sie den Strafbefehl ansonsten akzeptieren, kann bei einer entsprechenden Beschränkung Ihres Einspruchs auf eine Hauptverhandlung verzichtet und die Tagessatzhöhe auf dem Schriftweg geklärt werden.

Alternativ kann Ihr Strafverteidiger nach der Einspruchseinlegung auch versuchen, dass das Verfahren – mit oder ohne Geldauflage – gegen Sie ohne Hauptverhandlung eingestellt wird, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

Wann gelte ich als vorbestraft?

Verurteilungen, auch in Form eines Strafbefehls, werden in das Bundeszentralregister eingetragen, das nur von Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesehen werden kann, unabhängig davon, ob diese Verurteilung als Vorstrafe gilt.

Entscheidend dafür, ob eine Verurteilung als Vorstrafe gilt, ist die Tagessatzanzahl von 90 Tagessätzen.

Bei einer Verurteilung eines Ersttäters - auch in Form eines Strafbefehls - bis zu 90 Tagessätzen gilt man nicht als vorbestraft und es erfolgt keine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis.

Bei einer Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen erfolgt eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis und man gilt als vorbestraft, was problematisch sein kann, wenn man dieses zur Bewerbung für einen neuen Arbeitsplatz benötigt.

 

Wer trägt die Kosten für ein Strafbefehlsverfahren und meinen Anwalt?

Für eine anwaltliche Erstberatung und juristische Einschätzung, ob die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl Aussicht auf Erfolg hat, können Sie sich, wenn Sie über ein entsprechend geringes Einkommen verfügen, einen Berechtigungsschein auf der Rechtsantragsstelle Ihres Amtsgerichts ausstellen lassen. Dann rechnet Ihr Strafverteidiger die Erstberatung mit der Staatskasse ab und Sie zahlen an diesen maximal 15,- €.

Für das weitere Verfahren müssen Sie jedoch die Kosten für Ihren Anwalt selbst tragen, i.d R. auch wenn das Verfahren gegen Sie eingestellt wird.

Kommt es zu einem Freispruch erhalten Sie die Anwaltskosten von der Staatskasse zurück.

Eine Pflichtverteidigung kommt im Rahmen von Strafbefehlsverfahren selten in Betracht, da hieran bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Sollten Sie jedoch beispielsweise unter einer offenen Bewährung stehen, könnte eine solche erfolgen, wenn der Widerruf der Bewährung im Raum steht.

Auch Rechtsschutzversicherer übernehmen meist die Kosten bei Delikten, die sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden können. Kommt es jedoch zu einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat, dann fordert diese i.d.R. die gezahlten Gebühren von Ihnen zurück. Nur bei einer Verurteilung wegen Fahrlässigkeit werden die Kosten ggf. übernommen. Hierbei kommt es jedoch im Einzelfall jeweils darauf an, was Sie in Ihrem Versicherungsvertrag mit Ihrer Rechtsschutzversicherung konkret vereinbart haben.

 

Wer sich in einem Strafvorwurf ausgesetzt sieht und einen Strafbefehl erhält, sollte nicht darauf vertrauen, dass seine Unschuld automatisch bewiesen und das Verfahren einfach eingestellt wird oder es zu keiner Verurteilung trotz Anklage kommt, sondern sich professionelle Hilfe von einem Fachanwalt für Strafrecht suchen.

Wir stehen Ihnen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung!


Anwaltskanzlei Dorrit Franze