Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen
oder
Sie sind Opfer einer Straftat geworden?
Wir helfen Ihnen weiter!
1. Strafvertreidigung
Das Strafrecht umfasst insbesondere die Strafverteidigung, also die Verteidigung einzelner Mandanten vor dem Vorwurf einer bestimmten Straftat.
Dabei gibt es zahlreiche Gebiete, wie etwa das
Steuerstrafrecht,
Wirtschaftstrafrecht,
Jugendstrafrecht,
Arbeitsstrafrecht,
Betäubungsmittelstrafrecht, etc..
Als Fachanwältin für Strafrecht verteidige ich Sie dabei nicht erst vor Gericht, sondern betreuen Sie von Anfang an bei aktuellem Beratungbedarf, wie etwa bei Hausdurchsuchungen oder Untersuchungshaft.
Darüber hinaus übernehme ich Ihre Vertretung im Falle eines drohenden Bewährungswiderrufes sowie im Rahmen der Strafvollstreckung, lege für Sie Rechtsmittel ein, wie Berufung oder Revision und mache Ihre Rechte im Rahmen von Wiederaufnahmeverfahren geltend.
2. Opfervertretung
Zum anderen gehört zum Strafrecht auch die Vertretung von Opfern, die durch Straftaten geschädigt wurden.
In der Praxis kommen beispielsweise häufig Körperverletzungen oder sexueller Mißbrauch vor.
Hier arbeite ich mit Opferschutzorganisationen wie z.B. dem Weißen Ring und dem Frauenhaus eng zusammen.
Die Vertretung reicht hierbei von der Betreuung und der Geltendmachung von Rechten im Strafverfahren gegen den Täter, z.B. in Form der Nebenklage, bis hin zu der zivilrechtlichen Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen im Rahmen des Adhäsions- und Gewaltschutzverfahrens.